Viele Autofahrer bemerken zu spät, dass der TÜV an ihrem Wagen schon abgelaufen ist. Doch ist die reguläre Frist zur Hauptuntersuchung bereits um einige Tage oder Wochen verstrichen, ist dies in der Regel noch kein Grund zu großer Besorgnis. Denn Behörden und Prüforganisationen zeigen sich kulant, solange die TÜV-Frist nicht mehr als zwei Monate überschritten ist. Erst danach muss man ernsthafte Konsequenzen fürchten.
Dennoch heißt es natürlich, das Fahrzeug rechtzeitig kontrollieren zu lassen, denn schließlich ist die Hauptuntersuchung (HU) eine wichtige Prüfung, um die Verkehrstauglichkeit eines Fahrzeuges festzustellen. Wer die HU hinauszögert, riskiert auch seine eigene Fahrsicherheit, denn mögliche Defekte oder Mängel am Wagen werden dann möglicherweise nicht rechtzeitig entdeckt.
Ist der TÜV abgelaufen, erlischt allerdings nicht automatisch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug, vorausgesetzt, es geht keine Gefährdung von dem Auto aus. Wer mit abgelaufener TÜV-Plakette erwischt wird, erhält eine Aufforderung, den Wagen innerhalb einer bestimmten Frist bei der Zulassungsstelle vorzuführen. Geschieht dies nicht, kann die Behörde allerdings die Stilllegung des Fahrzeugs androhen und vollziehen.